Motorradführerschein

Der Motorradführerschein Witten.

Motorradführerschein Witten - Klasse A
G

Informationen zur neuen Klasse B196

Motorradführerschein Witten

Klassen A

Klasse A

Erlaubte Fahrzeuge | Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter

  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Ausbildungsfahrzeug | ER 650 H (mehr als 35 kw)

Klasse A1

Erlaubte Fahrzeuge | Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Mindestalter | 16 Jahre

Ausbildungsfahrzeug | Kawasaki MX 125 B

Klasse A2

Erlaubte Fahrzeuge | Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter | 18 Jahre

Ausbildungsfahrzeug | ER 650 HA2 (bis 35 kw)

Klasse AM

Erlaubte Fahrzeuge |

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.

Mindestalter | 15 Jahre (in NRW)

Ausbildungsfahrzeug | Piaggio Roller

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Kontakt

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Motorradführerschein Witten - Klasse B196

Klasse B196

Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren.

Voraussetzung für die Erweiterung

I
Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
I
Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
I
Mindestalter 25 Jahre

Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt.

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